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Leistungen

Die angebotenen Leistungen umfassen handwerkliche Tätigkeiten im Bereich Holz- und Bautenschutz, insbesondere Montagearbeiten, konstruktive Holzarbeiten sowie die Errichtung kleinerer Bauwerke wie Spielhäuser, Stelzenkonstruktionen und einfache Baumhäuser.

Die Ausführung erfolgt im Rahmen zulässiger handwerklicher Tätigkeiten ohne Eintragungspflicht in ein zulassungspflichtiges Handwerk, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:
- statische Berechnungen oder Nachweise
- genehmigungsrelevante Planungen im bauordnungsrechtlichen Sinne
- bauvorlageberechtigte Tätigkeiten

Bei Projekten, die über diesen Rahmen hinausgehen, erfolgt die Umsetzung ausschließlich in Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Fachbetrieben (z. B. Zimmereien, Statikern oder Bauingenieuren).

Ein Anspruch auf vollständige Projektabwicklung aus einer Hand besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Genehmigungen und baurechtliche Verantwortung

Die Prüfung, Einholung und Einhaltung sämtlicher baurechtlicher Genehmigungen, Zustimmungen oder Anzeigen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Dies gilt insbesondere für:
- baurechtliche Genehmigungen nach Landesbauordnung
- Abstandsflächenregelungen
- Vorgaben zu Höhe, Nutzung und Standort von Bauwerken
- gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen von Nachbarn oder Behörden

Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer, beispielsweise in Form von Erfahrungswerten oder unverbindlichen Hinweisen, stellt keine rechtliche oder bauordnungsrechtliche Beratung dar und ersetzt keine fachliche Prüfung durch entsprechend qualifizierte Stellen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist oder den jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.

Werden Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ohne vorherige Klärung der Genehmigungssituation ausgeführt, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Auftraggebers.

Haftung und Ausführung

Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der allgemein anerkannten handwerklichen Regeln ausgeführt.

Eine Haftung für die dauerhafte Funktionsfähigkeit oder Belastbarkeit von Konstruktionen besteht nur im Rahmen der vereinbarten Leistung und unter der Voraussetzung einer sachgemäßen Nutzung.

Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für:
- Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung oder Überlastung
- eigenmächtige Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
- unzureichende bauliche Voraussetzungen oder vorhandene Mängel am Bestandsbau
- witterungsbedingte Einflüsse, sofern diese außerhalb des üblichen Rahmens liegen

Sofern Materialien durch den Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für deren Qualität, Eignung oder Dauerhaftigkeit.

Planungen und Ausführungen erfolgen grundsätzlich ohne statische Berechnung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Haftung für daraus resultierende statische Eigenschaften ist ausgeschlossen.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

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